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Mietbedingungen für Motorräder

Diese Allgemeinen Mietbedingungen sind Bestandteil des Mietvertrages.


PRÄMISSE

Um ein gemietetes Fahrzeug führen zu können, muss der Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins für den gemieteten Fahrzeugtyp sein.


Der Kunde muss sich selbst einen Schutzhelm (obligatorisch) zur Verfügung stellen bzw. diesen bei der Buchung und geeignete Kleidung anfordern. Die Fahrzeuge sind modellabhängig mit dem bei Vertragsabschluss im Vertrag angegebenen Zubehör ausgestattet. Die Höhe der Kaution und / oder des Selbstbehalts muss ausschließlich per Kreditkarte oder in bar bezahlt werden und beträgt 15/20% des Fahrzeugwertes.


1. LIEFERUNG UND RÜCKGABE

Das Fahrzeug wird dem Kunden mit Kraftstoff anvertraut, mit der im Vertrag genannten Serien- und Sonderausstattung sowie mit den Umlaufpapieren geliefert, deren Verwahrer der Kunde im Sinne des Gesetzes wird. Die Lieferung erfolgt an der bei der Buchung mitgeteilten Mietstation und ist, sofern nicht anders vereinbart, an dem im Mietvertrag angegebenen Datum und Uhrzeit an derselben Stelle zurückzugeben. Die Fahrzeuge werden in gutem Lager- und Betriebszustand ohne erkennbare Mängel geliefert. Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und das Fahrzeug jederzeit auf Kosten des Kunden wieder in Besitz zu nehmen, falls das Fahrzeug unter Verstoß gegen den nachfolgenden Artikel 5 verwendet wird oder eine frühere Rechnung nicht bezahlt wird Grund. Die Kaution wird innerhalb von dreißig Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs nach Ausgleich aller Schulden des Kunden zurückerstattet. Es ist ausdrücklich untersagt, das Fahrzeug zu einem anderen Zeitpunkt, Datum und Ort als den in diesem Vertrag angegebenen zurückzugeben, es sei denn, dies wurde zuvor unserem Personal mitgeteilt und von diesem genehmigt. Bei vorzeitiger Übergabe des Fahrzeugs erfolgt keine Rückerstattung.


2. STORNIERUNG

Bei der Buchung wird der Kunde gebeten, eine Kaution in Höhe von 30-50% (je nach erbrachter Leistung) des gesamten Mietpreises zu hinterlegen. Dieser Betrag wird einbehalten, ohne dass der Kunde die Möglichkeit hat, seine Rückgabe aus irgendeinem Grund und ohne Angabe von Gründen zu verlangen.


3. REGELN DES AKTUELLEN STRASSENCODES

Der Kunde erklärt, die Vorschriften der aktuellen Straßenverkehrsordnung zu kennen. In jedem Fall erhält der Kunde Informationen über die wichtigsten Regeln, insbesondere in Bezug auf die Gesetzesdisziplin zu Helmen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Folgen, die sich aus deren Nichteinhaltung ergeben.


4. SCHÄDEN UND DIEBSTAHL

Bei Verlust des Fahrzeugs, Schäden jeglicher Art am Fahrzeug, auch wenn diese auf Diebstahl oder unvorhersehbare Umstände während der Anmietung zurückzuführen sind, hat der Kunde auf Verlangen den dem Schaden entsprechenden Betrag als Entschädigung zu zahlen. , auf den Schaden und die damit verbundenen Kosten, außer wie nachstehend festgelegt:


a) Die Verantwortung des Kunden für Schäden, die am Fahrzeug verursacht oder von ihm erlitten werden, ist vollumfänglich. Für den Fall, dass der Kunde für Schäden am oder am Fahrzeug einen festen Selbstbehalt zu zahlen hat, gilt dieser niemals für Schäden an Rädern, Reifen, Rückspiegeln, Koffern und Verwandten Stützen, Fahrtrichtungsanzeiger, Windschutzscheibe; solche Schäden sind vom Kunden immer vollständig und zu dem bei Rückgabe des Fahrzeugs festgestellten Marktpreis zu ersetzen.


b) Der Kunde haftet für den Diebstahl oder Brand des gemieteten Fahrzeugs vollständig. Im Falle der Anwendung eines Selbstbehalts für diesen Vertrag ist die Haftung des Kunden für Diebstahl oder Feuer auf den Betrag begrenzt, der dem vom Kunden zu zahlenden festen Selbstbehalt im Rahmen der geltenden Tarife entspricht. Nur für den Fall, dass der Kunde die in der folgenden Kunst vorgesehenen Maßnahmen ergriffen hat. 7 ausschließlich als Entschädigung für entgangenen Verdienst wird der Betrag in Höhe der Kaution in Rechnung gestellt. Diese Haftungsbeschränkung für Schäden und Diebstahl / Feuer setzt ihre Gültigkeit, die unverzügliche Anzeige des Sachverhalts durch den Kunden bei der zuständigen Behörde, die Rückgabe der Schlüssel und Fahrzeugpapiere voraus.


5. GEBÜHREN

Der Kunde zahlt oder erstattet auf Anfrage den Betrag:


a) die nach den im Mietvertrag angegebenen Tarifen oder den geltenden Tarifen berechneten Zeit- und Kilometergebühren; die Mindestgebühr beträgt 24 Stunden Mietdauer. Alle Bruchteile eines Tages, die die in diesem Vertrag festgelegte Mietdauer überschreiten, führen bei Überschreitung von 59 Minuten Verspätung zur Berechnung eines zusätzlichen Miettages (24-Stunden-Tarif); Bei Nichtlieferung am vertraglich vereinbarten Tag wird dem Kunden der für das jeweilige Fahrzeug berechnete Tarif pro einzelnen Anmiettag zuzüglich 50% in Rechnung gestellt; bei Verletzung des letzten Absatzes der Kunst. 1 wird das Zeitentgelt so berechnet, als ob die Rücklieferung am Wiedereröffnungstag der Empfangsstation erfolgt wäre;


b) Gebühren für Schäden, Diebstahl und Feuerfreistellung gemäß den Bedingungen in der Versicherungspolice oder gegebenenfalls gemäß den geltenden Tarifen;


c) alle Gebühren für Entschädigungsstrafen für Schäden im Sinne des Standes der Technik. 4;


d) die Gebühr für fehlenden Kraftstoff, erhöht um die Betriebskosten des Betankungsdienstes und beziffert in € 20,00 (Euro zwanzig / 00), wenn der Kunde das Fahrzeug nicht mit der gleichen Kraftstoffmenge zurückgibt, die er zum Zeitpunkt des Lieferung .


e) die Gebühr für Bruch oder Verlust des Fahrzeugschlüssels;


f) die Gebühr für den Verlust der Originaldokumente oder des Kfz-Kennzeichens in Höhe von € 300,00 (Euro dreihundert / 00);


g) die Gebühr für die außerordentliche Reinigung des Fahrzeugs (Schlamm usw.), nach alleinigem Ermessen des Leistungserbringers oder seiner verantwortlichen Person, beziffert in € 15,00 (fünfzehn Euro / 00);


h) die Gebühr für die Nichtrückgabe des Fahrzeugs am Abfahrtsbahnhof gemäß den zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Mietvertrags geltenden Tarifen, sofern nicht in der Pauschale von 100 Euro (einhundert / 00) angegeben.


i) alle auf den Mietvertrag anwendbaren Steuern oder die Höhe dieser Steuern, die zur Erstattung desselben erhoben werden;


l) Kosten für die verspätete Zahlung der fälligen Beträge. Der Kunde hat auch einen Zinsbetrag in Höhe des um 8 Prozentpunkte erhöhten EZB-Satzes zu zahlen, der täglich berechnet wird, und zwar im Rahmen der Bestimmungen des Gesetzes 108/96. Der Kunde hat auch, ebenfalls zur Krediteintreibung, alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen, die zur Eintreibung des fälligen Betrages anfallen.


m) alle Geldbußen, Strafen, Gerichtsgebühren oder andere gesetzlich vorgeschriebene Gebühren und die damit verbundenen Betriebskosten der Krediteintreibung, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs während der Dauer der Anmietung ergeben. Der Kunde oder eine andere Person wird nicht von der direkten Verantwortung gegenüber einer Behörde für ihr rechtswidriges Verhalten befreit.


6. GEBÜHREN MIT KREDITKARTE

Der Kunde akzeptiert, dass die Gebühren für die Anmietung und die oben genannten Nebenkosten mit der in diesem Vertrag genannten Kreditkarte seinem Girokonto belastet werden.


 7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen kann der Dienstleister nicht haftbar gemacht werden, und der Kunde verzichtet für sich selbst und seine Erben oder Abtretungsempfänger auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche gegen ihn für den Schaden des Kunden. oder von Dritten, die aus der Nutzung des Fahrzeugs resultieren, oder für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum des Kunden, das im Fahrzeug zurückgelassen wurde, oder für Schäden oder Unannehmlichkeiten aufgrund von Lieferverzögerungen, Pannen oder anderen Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen.


8. NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Der Kunde hat das Fahrzeug mit der gebotenen Sorgfalt zu verwahren und zu benutzen und darf das Fahrzeug insbesondere nicht benutzen lassen:


a) zur Beförderung von Personen und/oder Sachen zu gewerblichen Zwecken.


b) zum Schieben oder Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern oder anderen Dingen.


c) bei Rennen, Prüfungen, Wettkämpfen, Offroad-Strecken.


d) durch den Kunden oder den Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol, halluzinogenen Drogen, Betäubungsmitteln, Barbituraten oder anderen Substanzen, die das Wissen oder die Handlungs- und/oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen;


e) unter Verstoß gegen Zoll-, Verkehrs- oder sonstige Vorschriften;


f) von einer anderen Person als dem Kunden gefahren wird, es sei denn, diese Person wurde zuvor im Mietvertrag angegeben und vom Dienstleister autorisiert;


g) außerhalb des nationalen Territoriums ohne vorherige Genehmigung. Die Verantwortung des Kunden für Diebstahl, Feuer und / oder Vandalismus des gemieteten Fahrzeugs ist vollständig, wenn diese außerhalb desselben auftreten, und die Haftungsbeschränkung wird nicht berücksichtigt, bis zur Höhe des Selbstbehalts, der in der PREMISE festgelegt ist . . In diesen Fällen ist der Kunde daher verpflichtet, den vollen Marktwert des Leasinggegenstandes zu zahlen, den der Kunde zu kennen und zu akzeptieren erklärt. Der Kunde haftet für die vollständige Zahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Gebühren und Aufwendungen, die sich aus den drei oben genannten Fällen ergeben, sowie für den daraus resultierenden Schaden und entgangenen Gewinn.


h) Die Anbringung und / oder Montage von Zubehör und / oder Ausrüstung, die nicht vom Dienstleister geliefert oder genehmigt wurden, am Fahrzeug ist verboten.


i) Es ist strengstens untersagt, in irgendeiner Form an Dritte zu vermieten.


l) Es ist verboten, das Fahrzeug ohne vorherige Genehmigung in privaten Bereichen, in Schutzgebieten, an Stränden und / oder an anderen Orten zu verwenden, an denen das Fahrzeug von den zuständigen Behörden beschlagnahmt werden könnte. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, alle von den zuständigen lokalen Behörden herausgegebenen Informationen über die Bereiche einzuholen, in denen der Verkehr ohne Strafen und / oder Beschlagnahmen möglich ist. Dem Kunden werden die dem Diensteanbieter gesetzlich auferlegten Beträge für Beitreibung, Geldbußen, Strafen, Gerichtsgebühren oder sonstiges und die damit verbundenen Rechtskosten sowie der durch Anwendung der um 30% erhöhten Tagessatz bezifferte Gewinnausfall berechnet tatsächliche Ruhetage. Verwaltung des Fahrzeugs.


m) Die Der Kunde ist verpflichtet, beim Abstellen und Verlassen des Fahrzeugs alle Diebstahlsicherungen zu verwenden, mit denen das Fahrzeug ausgestattet ist, auch wenn es sich um geschlossene Orte und bewachte Bereiche zu jeder Tages- und Nachtzeit handelt. Der Kunde bestätigt, dass er zum Zeitpunkt der Lieferung mit einem Scheiben- oder Kettenschloss ausgestattet war und verpflichtet sich, dieses auf eigene Verantwortung in allen im vorstehenden Absatz genannten Fällen zu verwenden.


9. VERSICHERUNG

Der Kunde erhält eine Fotokopie des Versicherungsvertrages und erklärt damit, die Bedingungen der Versicherungspolice zu kennen, zu akzeptieren und einzuhalten. Der Diensteanbieter bietet Versicherungsschutz für Personen, die das Fahrzeug ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung benutzen (andere Hypothesen sind als ausgeschlossen anzusehen).


10. ANSPRÜCHE

Jeder Anspruch muss innerhalb von 12 Stunden gemeldet werden; Falls erforderlich, muss der Kunde unverzüglich eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen und spätestens 24 Stunden nach der Beschwerde eine Kopie an den Dienstleister senden. Der Kunde darf seine Verantwortung nicht anerkennen und muss sich nach Möglichkeit Daten über Zeugen und andere beteiligte Fahrzeuge beschaffen. Der Kunde verpflichtet sich, bei Ermittlungen oder Gerichtsverfahren mit dem Dienstleister und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zusammenzuarbeiten. Bei einem Unfall durch grobe Fahrlässigkeit des Kunden wird das Fahrzeug zurückgezogen und nicht ersetzt. Ungeachtet der Bestimmungen von Art. 1) Die geleistete Kaution wird auch bis zur Ermittlung des Schadens und der damit verbundenen Verantwortlichkeiten, falls erforderlich, für einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen einbehalten. Wenn die zuständigen Polizeibehörden bei ihren Besichtigungen bestätigen, dass der Unfall durch den Kunden verursacht oder verursacht wurde, weil die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht eingehalten wurden, wird dieser in vollem Umfang haftbar gemacht und der Dienstleister kann Gebühren erheben alle Kosten vorhanden. und Zukunft für die Reparatur des Fahrzeugs im Rahmen des Verkehrswertes, Gebühren und Auslagen jeglicher Art, die durch den betreffenden Unfall verursacht wurden, sowie der Verdienstausfall für den Stillstand des Fahrzeugs, berechnet durch Multiplikation der Tagessätze, erhöht um 30% auf die tatsächlichen Tage, an denen das Fahrzeug für die notwendigen Reparaturen angehalten wurde, um es wieder mietfähig zu machen.


11. STÖRUNGEN, SCHÄDEN

Bei Pannen und Schäden am Fahrzeug ist der Kunde verpflichtet, den Vorfall so schnell wie möglich zu melden. Diesbezüglich muss der Kunde keine Entscheidungen treffen, es sei denn, es liegt die genaue und ausdrückliche Genehmigung des Dienstleisters vor. Das Verlassen des Fahrzeugs und / oder das Verlassen des Staatsgebiets ohne die erforderliche Genehmigung führt zum Verlust jeglicher Möglichkeit, den Fahrzeugrückholungsdienst zu nutzen, und der Kunde ist verpflichtet, alle direkten und indirekten Kosten im Zusammenhang mit der Rückholung des Fahrzeugs zu erstatten . Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrzeugreparaturkosten, es sei denn, dies wurde zuvor vom Dienstleister genehmigt. Bei Reifenpannen und/oder Reifenschäden ist der Kunde verpflichtet, die beschädigten Reifen auf seine Kosten zu ersetzen. Die Rückgabe des Fahrzeugs mit reparierten Reifen ist nicht gestattet.


12. ABZUGSFÄHIGE REDUZIERUNG

Nach eigenem Ermessen können der Dienstleister oder seine beauftragten Mitarbeiter dem Kunden die Möglichkeit bieten, den Selbstbehalt gegen Zahlung einer zusätzlichen Tagesgebühr multipliziert mit den tatsächlichen Miettagen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe festgelegt wurden, zu reduzieren.


13. SOLIDE VERBINDUNGEN

Jeder, der diesen Mietvertrag im Namen und im Auftrag einer anderen Person und / oder Gesellschaft unterschreibt, haftet mit seinem Vertreter gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen gegenüber dem Dienstleister.


14. SPRACHE

Im Falle eines Konflikts mit dem in andere Sprachen übersetzten Text hat der italienische Text Vorrang, da davon ausgegangen wird, dass er den genauen Willen der Parteien zum Ausdruck bringt.


15. VERWEIS AUF GESETZE

Für alles, was nicht durch diese Vereinbarung abgedeckt ist, gelten die Regeln des geltenden Rechts.


16. ANWENDBARES RECHT

Auf diese Vereinbarung findet das italienische Recht Anwendung mit der Durchsetzbarkeit des anerkannten Gerichtsstands.


17. GERICHTSSTAND

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Ausführung dieser Vereinbarung ist das zuständige Gericht das Gericht von Sassari, wobei die Parteien ab sofort ausdrücklich auf die Zuständigkeit eines anderen Gerichtsstands verzichten.


18. DATENSCHUTZ

Ich genehmige die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im weitesten Sinne des Gesetzesdekrets 196/03 während der in diesem Vertrag genannten Beziehung